Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit einem neuen Aufruf den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen. Der Schwerpunkt liegt auf H2-Tankstellen für schwere Nutzfahrzeuge.
Die Förderung unterstützt ausschließlich die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben, wie die NOW mitteilt. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wie Verkehrsminister Volker Wissing vorrechnet, sollen „mit dem aktuellen und kommenden Aufrufen“ mehr als 100 Wasserstofftankstellen für Lkw und Busse gefördert werden.
Der aktuelle Förderaufruf zielt in erster Linie darauf ab, „den im Rahmen des IPCEI Wasserstoff eingebrachten Infrastrukturprojekten eine Fördermöglichkeit“ anzubieten, wie der Projektträger Jülich (PtJ) schreibt, der mit der Umsetzung betraut ist. Das Ziel ist der Aufbau von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen, die in ein „europäisch verknüpftes Initialnetz“ an Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge integriert werden – aber auch unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe.
Die Anbindung an das initiale europäische H2-Tankstellennetz hat eine wichtige Auswirkung auf den Standort einer geförderten H2-Tankstelle in Deutschland: „Der Standort der Wasserstofftankstelle muss am TEN‐V-Netz (erweitertes Netz) bzw. innerhalb von 10 km Entfernung von der nächsten Ausfahrt zum TEN-V-Netz lokalisiert sein oder innerhalb eines Städtischen Knotens i. S. der TEN-V-Verordnung (Allgemeine Ausrichtung) liegen“, so der PtJ.
Mit ihrer Auslegung muss die Tankstelle für leichte und schwere Nutzfahrzeuge benutzbar sein – das ist eine weitere Vorgabe. Da hier auch leichte Nutzfahrzeuge erwähnt werden, können auch Brennstoffzellen-Pkw profitieren: Es ist vorgegeben, dass eine Betankung mit gasförmigem Wasserstoff bei 700 bar möglich sein muss. Pkw und LCV setzen meist auf 700 bar, schwere Nutzfahrzeuge nutzen hingegen in der Regel die robustere und günstigere 350-bar-Technik. Zudem muss eine Tankstelle eine Betankungskapazität von mindestens 2.000 Kilogramm Wasserstoff gewährleisten, um förderfähig zu sein.
Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach fünf Kriterien, zum Beispiel der Fördereffizienz (Fördermitteleinsatz pro täglicher Betankungskapazität der Tankstelle in EUR/kg), Technologieoffenheit (zusätzliche Befülloptionen bevorzugt, z. B. 350 bar, LH2, CcH2), aber zum Beispiel auch das Geschäftsmodell (Plausibilität der Eigenfinanzierung, Kosten‐ und Zeitplan) und die Betriebserfahrung des Antragstellers.